Unterstützungsmassnahmen

Unterstützungsmassnahmen NM und VM für Schulkinder

An den Primarschulen Deutschfreiburg werden Kinder mit Lernschwierigkeiten integriert und durch heilpädagogischen Stützunterricht mit niederschwelligen (NM) oder verstärkten (VM) Massnahmen begleitet.

Die Heilpädagoginnen und Heilpädagogen unterstützen Schülerinnen und Schüler, welche in einem oder mehreren Fächern die Grundansprüche des Lehrplans über längere Zeit nicht erreichen.

Die Förderung, auch niederschwellige Massnahme (NM) genannt, findet in der Klasse, in Kleingruppen oder im Einzelunterricht statt. Sie kann sowohl vorübergehend wie auch dauerhaft gewährt werden. Die Kinder werden ihrer Entwicklung entsprechend gefördert. Zusammen mit allen Beteiligten wird die Situation halbjährlich analysiert und die Fördermassnahmen angepasst. Damit niederschwellige Massnahmen gewährt werden können, braucht es eine Abklärung durch eine von der Erziehungsdirektion anerkannten Fachperson.

Die verstärkten Massnahmen VM richten sich an Kinder oder Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bildungsbedürfnissen, bedingt durch eine Behinderung. Sie werden durch das Standardisierte Abklärungsverfahren (SAV) und anhand der vom SoA festgelegten Kriterien durch die Abklärungsstelle ermittelt. Sie zeichnen sich aus durch: lange Dauer, anhaltende Intensität, hoher Spezialisierungsgrad der Beteiligten sowie einschneidende Konsequenzen auf den Lebenslauf und das soziale Umfeld des Kindes oder Jugendlichen. 

Ein Antrag für eine verstärkte sonderpädagogische Massnahme setzt in der Regel eine psychologische Abklärung und je nach Situation / Beeinträchtigung weitere diagnostische Einschätzungen voraus. Die Berichte sollten möglichst aktuell sein (nicht älter als 2 Jahre). Der Antrag wird von der Schuldirektion eröffnet. Die Schuldirektion ist fallverantwortlich und wird von den Fachpersonen unterstützt und die Eltern unterzeichnen den Antrag (Einverständnis).

Ziel der heilpädagogischen Förderung:

  • Klassenlehrpersonen und Eltern sollen durch die heilpädagogische Beratung und Begleitung in schwierigen Situationen unterstützt werden.
  • Durch gezielte Förderung und Gestaltung der Lernumgebung soll die Integration von Kindern mit besonderem Bildungsbedarf in der Regelklasse umgesetzt werden.
  • Die Lernbereitschaft und das Selbstvertrauen des Kindes soll aufgebaut, erhalten und gestärkt werden.
  • Durch die Mitarbeit der Heilpädagogin in der Klasse können Kinder mit Entwicklungs-, Verhaltens- oder Teilleistungsstörungen frühzeitig erfasst und gezielt gefördert werden.

DAZ

Was ist Deutsch als Zweitsprache-Unterricht?

DaZ steht für Deutsch als Zweitsprache. Im DaZ-Unterricht werden mehrsprachige Schülerinnen und Schüler beim Erlernen der deutschen Sprache gezielt unterstützt. Der DaZ-Unterricht ist eine Ergänzung zum regulären Unterricht.

Wer besucht den DaZ-Unterricht?

Mehrsprachige Schülerinnen und Schüler, die dem regulären Unterricht aufgrund ihrer aktuellen Deutschkenntnisse nicht gut folgen können, besuchen den DaZ-Unterricht. In der Regel besucht ein Kind 1 bis 2 Lektionen DaZ pro Woche während des normalen Unterrichts.

Wann findet der DaZ-Unterricht statt?

Der DaZ-Unterricht findet während der Unterrichtszeit meist in kleinen Gruppen statt.

Wie kann ich mein Kind unterstützen gut Deutsch zu lernen?

Sie können Ihr Kind beim Deutschlernen unterstützen, indem Sie mit Ihrem Kind die Sprache sprechen, die Sie am besten beherrschen. So hat Ihr Kind ein gutes Sprachvorbild und lernt korrekte sprachliche Strukturen. Sorgen Sie zusätzlich dafür, dass Ihr Kind in seiner Freizeit möglichst oft mit der deutschen Sprache in Kontakt kommt.


Nachteilsausgleich

Ein Nachteilsausgleich dient dazu, Einschränkungen durch die Behinderung oder Funktionsstörung zu verringern. Dieser Begriff bezeichnet Anpassungen der Bedingungen, unter denen Lernen / Prüfungen stattfinden kann und nicht eine Modifikation der Lernziele.

Das bedeutet konkret: Der betreffende Schüler hat das Potential, die gesteckten Lernziele zu erreichen. Er ist jedoch bezüglich seiner Leistungsfähigkeit partiell beeinträchtigt – und der daraus resultierende Nachteil soll ausgeglichen werden. Im Schulbereich bedeutet dies, dass von den Zielen des Lehrplans nicht abgewichen wird; die regulären Lernziele müssen vom Anforderungsprofil her erreicht werden können.

Das Gesuch kann eingereicht werden, sobald die Behinderung und/oder Funktionsstörung diagnostiziert und/oder nachgewiesen ist. Es muss ein ausführliches Gutachten einer vom Kanton anerkannten externen Fachperson enthalten, dessen Kosten in der Regel die Eltern übernehmen müssen.

Nach dem Eintreffen des Gesuchs bei der Schuldirektion leitet diese es an die Beratungsstelle des Amtes für obligatorischen Unterricht DOA weiter und es wird geprüft, inwieweit sich die Behinderung oder Funktionsstörung auf das schulische Lernen auswirkt und welche Nachteile damit verbunden sind.

Gestützt auf diese Analyse entscheidet die Schuldirektion, ob Nachteilsausgleichsmassnahmen gewährt werden oder nicht. Anschliessend erfolgt ein Netzwerkgespräch mit allen Beteiligten (Schuldirektion, Eltern, SchülerIn, Lehrpersonen, allfällige Fachpersonen wie zb. eine Logopädin) Die Schuldirektion entscheidet über die Massnahmen, welche gegebenenfalls ergriffen werden. Anschliessend erfolgt die Planung und Umsetzung dieser Massnahmen.

Alle ausführlichen Informationen sowie die benötigten Dokumente (Antrag) finden Sie unter folgendem Link: Nachteilsausgleich in der obligatorischen Schule | Staat Freiburg


Unterstützung bei schwierigen Situationen zu Hause

Die Familienbegleitung des Kanton Freiburg bietet:

  • Eltern-Kinder-Cafés, Ateliers für Familien, mobile Sprechstunden, Vermittlung von Fachleuten, Therapien
  • Hometreatment: Fachpersonen gehen zu betroffenen Familien nach Hause (Psychologen, Logopäden, Ergotherapie..) à muss vom Kinderarzt verschrieben werden und wird grösstenteils von der KK übernommen.
  • Finanzielle Hilfe: Sozialdienst der Gemeinde (regional),  Vinzenzvereine

Mehr Infos dazu: https://www.educationfamiliale.ch/de/aktivitaeten-familien